Inhaber der Markenrechte: Ernst Kern
Marke: Powerball
Kanzlei: Anwaltshaus
Wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Powerball ließ Ernst Kern durch die Kanzlei Anwaltshaus abmahnen. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass die Schutzrechte des Markeninhabers durch den Vertrieb von verwechslungsfähigen Produkten verletzt worden seien.
Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft über den Verletzungsumfang, Schadensersatz sowie die Übernahme der entstandenen Rechtsanwaltskosten.
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