Inhaber der Markenrechte: Schmidt Spiele GmbH
Marke: Mensch ärgere dich nicht
Kanzlei: 24IP Law Group
Die 24IP Law Group mahnten im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen Verletzung von Markenrechten an der Marke Mensch ärgere dich nicht ab. Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung, dass die Rechte der Markeninhaberin verletzt worden seien.
Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- Verpflichtungserklärung, Auskunft über die Verletzungshandlung, Schadensersatz, Vernichtung sowie die Übernahme der entstandenen Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten.
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