Inhaber der Markenrechte: Hermés International S.C.A.
Abmahnerin: Hermés Sellier S. A.
Zeichen/ Marke: HERMÈS/ BIRKIN Bag
Kanzlei: Grünecker Patent- und Rechtsanwälte
Die Hermés Sellier S.A., welche zu dem weltweit bekannten Modekonzern Hermés und zum Hermés Internationl S.C.A. Konzern gehört und seit den 1980er Jahren unter der Marke BIRKIN Designerhandtaschen bewirbt und vertreibt, ließ durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Markenrecht aussprechen. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass Handtaschen, welche nahezu identisch mit der Marke BIRKIN Bag sind, vertrieben worden sind.
Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ferner wurde Auskunft, Vernichtung, Schadensersatz sowie die Übernahme der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme verlangt.
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